10. weist darauf hin, dass der jüngste Konflikt in Mali für Frauen gro
ßes Leid bedeutet; verurteilt, dass Entführungen und Vergewaltigungen als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden u
nd verurteilt diese unmissverständlich als Kriegsverbrechen; erwartet, dass die EU und andere int
ernationale Partner Malis eng mit der malischen Regierung zusammenarbeiten, damit die Verpflichtungen umgesetzt werden, die gemäß den Resolutionen 1
...[+++]325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und im Sinne des umfassenden Ansatzes der EU eingegangen wurden; weist darauf hin, dass vorläufige Gerichtsmechanismen eingerichtet werden müssen, damit sexuelle Gewalttäter nicht länger straflos ausgehen;