Ein Lieferant ist jedoch berechtigt, technische Angaben vorzuenthalt
en, die Dritten die Umgehung oder Ausschaltung eingebauter Diebstahlschutzvorrichtungen, die Neueichung elektronischer Anlagen oder die Manipulierung beispielsweise von Geschwindigkeitsbegre
nzungsvorrichtungen ermöglichen könnten, soweit ein Schutz gegen Umgehung, Ausschaltung, Neueichung
oder Manipulierung solcher Vorrichtungen nicht durch andere weniger restriktive Mittel
verwirklic ...[+++]ht werden kann.