- bei entsprechendem Wunsch eines Mit
giedstaats, für die Tätigkeit der Rechtsschutzversicherung, die von einem Versich
erer des Beistandes ausgeuebt wird, wenn diese Tätigkeit in einem anderen Staat als dem des gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherten ausgeuebt
wird und Bestandteil eines Vertrages ist, der nur den Beistand betrifft, der Personen gewährt
wird, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten ger
...[+++]aten.