50. erinnert daran, dass sich die Haushaltsordnung auf ein duales System stützt, das die periodengerechte Buchführung für die allgemeinen Jahresabschlüsse und die nach dem Kassenprinzip erfolgende H
aushaltsbuchführung miteinander verbindet; stellt fest, dass diese Regelung für die Rechnungsführungsmethoden des öffentlichen Sektors im Einklang mit den Vorgaben des Internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer steht und dieses System von den meisten Mitgliedstaaten angewendet wird; weist jedoch darauf hin, dass
dieses System eine ständige Abstimmun ...[+++]g zwischen dem Haushaltsvollzug und der Ergebnisübersicht erfordert;