Dass sich daraus ergibt, dass es der Region obliegt, nach einem gerechten Gleichgewicht zwischen den verschiedenen in Artikel 1 Absatz 1 des CWATUP
erwähnten Zielen zu streben, und dass die wirtschaftliche Aktivität in Verbindung mit anderen Anliegen, darunter das bebaute und unbebaute Erbe, usw., entwickelt we
rden muss; dass in diesem Sinne der Verfasser der Umweltverträglichkeitsstudie unter anderem vorschlägt, dass nach der Bewirtschaftung ein Erlebnisweg zur Erkundung des Steinbruchs geschaffen wird, weil dieses Lebensraumtyp gün
...[+++]stig für die Entwicklung einer sehr reichen Fauna und Flora ist;