Tatsächlich ist es nicht zulässig, dass die Bewertung der Stichhaltigkeit der angeführten Argumente gerade der Behörde zufällt, die sie anführt, um ihre eigene Ablehnung einer Zusammenarbeit zu rechtfertigen.
De instantie die weigert mee te werken zou in dat geval immers zelf de geldigheid van de door haar aangevoerde argumenten beoordelen.