Es trifft zu, dass die inte
rnationalen Beamten nicht schwerer besteuert werden dürfen, weil sie ein steuerbefreites Einkommen
beziehen, doch dies bedeutet ebenfalls nicht, dass ein Staat diesen internationalen Beamten (ode
r ihrem Ehepartner) Steuervorteile im Zusammenhang mit ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit sowie ihrer persönlichen und familiären Situation gewähren müsste, während andere Steuerpflichtige in der gleichen Situa
...[+++]tion keinen Anspruch darauf haben.