Diese Tatsachen sind unter ander
em: - dass das Kind stets den Namen der Person getragen hat, von der man sagt, dass es abstammt, - dass letztgenannte es immer wie ihr eigenes Kind behandelt hat, - dass die Person in ihrer Eigenschaft als Vater beziehungsweise Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes gesorgt hat, - dass das
Kind die Person wie seinen Vater beziehungsweise wie seine Mutter behandelt hat, - dass es als Kind dieser Person von der Familie und in der Gesellschaft anerkannt wird, - dass die öffentlic
hen Behörd ...[+++]en es als solches ansehen ».