Die Kläger machen den angefochtenen Bes
timmungen an erster Stelle zum Vorwurf, dass sie eine Diskriminierung zwischen dem Personal der Gendarmerie und dem Personal der Gerichtspolizei bei der
Staatsanwaltschaft schaffen würden, indem der Innenminister angesichts der Gendarmerie nunmehr über die Folge urteilen könne, die einem Disziplinarverfahren in bezug auf Gendarmen zu leisten sei, während der Justizminister nicht über eine ähnliche Zuständigkeit verfüge, was die Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft betreffe, wohingegen beide
...[+++] Korps die gleichen gerichtspolizeilichen Aufgaben übernehmen würden.