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6. erkennt an, dass konkrete Fortschritte bei der Verbesserung der Lage von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten oft davon abhängen, ob klare und einheitliche Verantwortungsstrukturen im Militär und in den Sicherheitsdiensten unter ziviler Kontrolle erreicht werden können; fordert deshalb die entsprechenden EU-Institutionen auf, wirksamere Methoden zu erarbeiten und umzusetzen, um Reformen im Sicherheitsbereich in Ländern durchzusetzen, die gegenwärtig von Konflikten betroffen sind oder in der Vergangenheit von Konflikten bet
roffen waren, unter starker Betonung ...[+++] der Rechte, der Inklusion und der Stärkung der Rolle von Frauen und Kindern in diesem Zusammenhang; fordert den EAD und die Kommission auf, dies bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Instrumenten der Außenhilfe, die Reformen im Sicherheitsbereich zum Ziel haben, zu berücksichtigen, einschließlich der Bedeutung der Stärkung der Rolle der Frau im Wiederaufbau nach Konflikten;