Sowohl in den gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz, die der Europäische Rat am 14. Dezember 2007 gebilligt hat, als auch in der Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen: Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ wird das Ziel hervorgehoben, die Anpassungsfähigkeit und Beschäft
igungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, und zwar durch bessere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen sowie durch Strategien zur beruflichen Weiterbildung, die dem Bedarf
...[+++]der Wirtschaft gerecht werden, wozu beispielsweise der Erwerb von Kompetenzen gehört, die für den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen erforderlich sind.