Die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor sollen nur bis 2013 gelten
, und wenngleich es unter rein verwaltungsmäßigen Gesichtspunkten notwendig ist, diesen Ländern eine effektive Verwaltung der im Rahmen der DCI-Verordnung (Begleitmaßnahmen für den Bananensektor) bereitgestellten Mittel zu ermöglichen, so steht doch unter
rein entwicklungspolitischen Gesichtspunkten fest, dass die Auswirkungen dieser Übe
reinkünfte noch sorgfältig evaluiert werden müssen, und zwar nicht nur für
die Zeit bis 2013, sondern bis zum J ...[+++]ahr 2020.