« Wie jeder Mehrwertsteuerpflichtige können die Rechtsanwälte die Mehrwertsteuer der Produkte und Dienstleistungen, auf die sie zurückgreifen, abziehen. Es erscheint selbstverständlich, dass die abgezogene Mehrwertsteuer nicht an die Mandanten wei
terberechnet werden sollte. Im Allgemeinen kann man jedoch ungeachtet der betref
fenden Steuer nicht immer denjenigen identifizieren, der dafür aufkommt, wie die umfangreiche Literatur diesbezüglich zeigt. Der Anregung [...], Privatpersonen zu befreien, kann man sich nicht anschließen, denn ei
...[+++]ne solche Befreiung würde die Maßnahme hinsichtlich des Haushalts sinnlos machen.