Währenddessen schränkt der Vertrag über die Europäisch
e Union selbst eine solche Bürgerinitiative ein, nämlich durch Artikel 11, der besagt, dass eine Million Unterschriften aus einer erheblichen Anzahl
von Mitgliedstaaten erforderlich sind. Ferner kann die Europäische Kommission lediglich darum gebeten werden,
einen angemessenen Vorschlag über die Fragen vorzulegen, hinsichtlich derer diese Bürgerinnen und Bürger ein Rechtsinstrum
...[+++]ent der Union für erforderlich halten, um die Verträge anzuwenden.