C. in der Erwägung, dass Artikel 81 und
82 EGV Vorschriften sind, von denen nicht abgewichen werden darf, die direkte Folgen haben und die von den zuständigen Behörden von Amts wegen anzuwenden sind, sowie dass sie Rechte zwischen Privatpersonen schaffen, die die Justizbehörden wirksam s
chützen müssen, und zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, darunter dem Urteil in der Rechtssache 26/62 (Van Gend Loos), das insbesondere als Vorläufer für nachfo
lgende Rechtssachen ...[+++]bemerkenswert ist;