die EUStA anweisen, die Berichtigung,
Einschränkung oder Löschung aller operativen personenbezogenen
Daten, die unter Verletzung der Bestimmungen für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch die EUStA verarbeitet wurden, und die Mitteilung solcher Maßnahmen an Dritte, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden, vorzunehmen, vorausgesetzt, die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der E
UStA werden dadurch nicht beeinträchtigt. ...[+++]