Verweigert das Opfer ohne triftige Gründe die
ihm im Hinblick auf seine Rehabilitation vorgeschlagene Behandlung oder unterbricht es sie vorzeitig, hat es Anrecht auf
eine Entschädigung, die dem Grad s
einer Arbeitsunfähigkeit entspricht, der nach s
einen Möglichkeiten berechnet wird, im ursprünglichen oder in
einem
vorläufigen Beruf zu arbeiten, der ihm gemäß den in Absatz 1 vorgesehenen Modalitäten schriftlich versprochen wird für
...[+++]den Fall, dass es sich der Behandlung unterzieht.