Es trifft zu, dass die inte
rnationalen Beamten nicht schwerer besteuert werden dürfen, weil sie ein steuerbefreites Einkommen beziehen,
doch dies bedeutet ebenfalls nicht, dass ein Staat diesen internationalen Beamten (oder ihrem Ehepartner) Steuervorteile im Zusammenhang mit ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie ihrer persönlichen und familiären Situation gewähren müsste, während andere Steuerpflichtige
...[+++]in der gleichen Situation keinen Anspruch darauf haben.