Eine Abänderung wird als wesentlich betrachtet, wenn: 1° sie für
eine geografische Angabe oder
eine Ursprungsbezeichnung: a) die wesentlichen Eigenschaften des Erzeugnisses betrifft; b) den Zusammenhang beeinträchtigt; c)
eine Änderung der Bezeichnung oder
eines Teils der Bezeichnung des Erzeugnisses mit sich bringt; d) das bestimmte geografische Gebiet beeinträchtigt; e)
eine oder mehrere zusätzliche Einschränkungen zur Folge hat, was die Vermarktung des Erzeugnisses oder s
einer Rohstoffe betrifft; 2° sie für
eine ...[+++] garantiert traditionelle Spezialität: a) die wesentlichen Eigenschaften des Erzeugnisses betrifft; b) zu einer wesentlichen Änderung der Erzeugungsmethode führt; c) eine Änderung der Bezeichnung oder eines Teils der Bezeichnung des Erzeugnisses mit sich bringt.