2. betont, dass eine verstärkte Koordination und Synergien zwischen dem künftigen regionalpolitischen „Gemeinsamen strategischen Rahmen“ und der künftigen „Gemeinsamen Strategie“ für Forschungs- und Innovationsprogramme erforderlich sind, um die europäischen Innovationszyklen zu verstärken; fordert die Kommission auf, die Komplementarität sicherzustellen und darzulegen, wie dies konkret erfolgen soll; weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial für die Schaffung von Synergien zwischen diesen beiden Politikbereichen hin, die gewährleisten, dass die jeweils andere Politik umgesetzt wird; betont, dass die zentrale Herausforderung für die Mitgliedstaaten und die Regionen darin besteht, Synergien zwischen den unterschiedlichen Finanzierung
...[+++]sinstrumenten im Bereich Forschung und Innovation im öffentlichen und privaten Sektor und für die Anschlussfinanzierung für die Verbreitung und bessere Sichtbarkeit der Ergebnisse solcher Projekte zu schaffen; ersucht die Mitgliedstaaten, für die Umsetzung dieser Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene Sorge zu tragen, insbesondere wenn verschiedene nationale Behörden für die einzelnen EU-Fonds zuständig sind, damit sich die jeweiligen Programme gegenseitig besser ergänzen;