H. in der Erwägung, dass die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein uneingeschränktes gegenseitiges Vertrauen der
Mitgliedstaaten in ihre Fähigkeit erfordert, die Begleitmaßnahmen, die diese Abschaffung erlauben, in vollem Umfang umzusetzen; in der
Erwägung, dass die Sicherheit des Schengen-Raums von der Strenge und Leistungs
fähigkeit abhängt, die jeder Mitgliedstaat bei den Kontrollen an seinen Außengrenzen unter Beweis stellt, sowie von der Qualität und dem
...[+++] Tempo, mit denen der Informationsaustausch über das SIS erfolgt; in der Erwägung, dass das ungenügende Funktionieren eines dieser Bestandteile ein Risiko für die Sicherheit der EU insgesamt darstellt,