Deshalb führt sie, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie, eine Verfallsklausel ein, nach der die betreffenden Mitgliedstaaten fünf Jahre Zeit haben, auf Mitteilungen oder Registrierungen zu verzichten. Abschließend ve
rtritt die Berichterstatterin die Auffassung, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie so weit wie möglich gefasst werden sollte und schlägt vor, diese auch auf Darlehen
zwischen Banken als Sicherheiten auszuweiten, statt ausschließlich Darlehen zwischen Zentralbanken abzudecken wie im ursprünglichen Vor
...[+++]schlag.