Ich möchte ausdrücklich betonen, daß diese Einheitlichkeit, solche einheitlichen Vorschriften sowohl für die Luftverkehrskontroll
e – hier mangelt es nicht nur an einheitlichen Vorschriften, sondern auch an einem einheitlichen Vorgehen – als auch für
die Anerkennung der Berufsabschlüsse in der Europäischen Union fehlt. Noch heute kann beispielsweise ein itali
enischer Pilot, der seine berufliche Qualifikation in Italien erworben hat,
...[+++] seinen Beruf nicht in Belgien ausüben.