Was den Vorschlag betrifft, f
ür das Kalenderjahr 2008 einen Einbehalt von den Beihilfen vorzunehmen, ist der Landwirtschaftsausschuss angesichts des Umstands, dass die Anbauverträge für Tabak der
Ernte 2008 bereits seit geraumer Zeit abgeschlossen sind, der Auffassung, dass die Annahme eines solchen Vorschlags zu einer großen Zahl von Klagen vor Gericht und auf jeden Fall zu einem Rechtsstreit führen kann, der schlussendlich einen schweren Schaden anrichten würde, welcher ausschließlich zu Lasten der landwirtsc
haftlichen ...[+++] Erzeuger ginge.