Konkret bedeutet dies, dass die EG beispie
lsweise in der Lage sein muss, wirksam an Verhandlungen über globale Umweltübereinkommen, denen die EG später als Vertragspartei beitreten
muss, sowie an der Tätigkeit der Globalen Umweltfazilität [32] teilnehmen zu können, oder dass es ihr ermöglicht werden
muss, sich wirksam an den Arbeiten der UN-Gremien zu beteiligen, die sich mit Flüchtlings- und Asylfragen fassen. Letzteres würde insbesondere erfordern, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die EG einen erweiterten Beobachterstatus im UNHCR-Exekutivauschusses erhä
...[+++]lt, um einen tatsächlich wirksamen Beitrag zur Arbeit des UNHCR leisten zu können [33].