Die teilnehmenden Staaten erkannten den gewaltigen Umfang der immer noch im Umlauf befindlichen geraubten Kulturgüter an und verpflichteten sich im Rahmen von 11 Empfehlungen, (i) alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Liste von Kunstwerken zweifelhaften Ursprungs zu erstellen und zu veröffentlichen, (ii) Verfahren zu entwickeln, die die Klärung strittiger Eigentumsfragen
ermöglichen und die Schwierigkeiten berücksichtigen, denen sich die Kläger oft gegenüber sehen, wenn sie ihren Rechtsanspruch geltend machen wollen, und (iii) die Auflagen hinsichtlich der Beweislast zu erleichtern, die die Kläger tragen, welche die Rückerstattung von ger
...[+++]aubtem Eigentum fordern.