49. legt der EU nahe, Entwicklungsländer bei der Ausbildung ihres politischen Willens und der Intensivierung ihrer Anstrengungen zur schnelleren Ratifizierung und besseren Umsetzung von Rechtsvorschriften zu Menschenrechten zu unterstützen, damit Diskrimini
erung oder jegliche rechtlichen, politischen oder regulatorischen Hindernisse sowie Zwangsvorschriften basierend auf Alter, Geschlecht, Rasse, Kastenzugehörigkeit, ethnischer, kultureller
oder religiöser Zugehörigkeit, Weltanschauung, Familienstand, Behinderung, HIV-Status, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse
...[+++]n, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder sonstigen Faktoren und Status unterbunden werden; fordert die EU außerdem auf, Entwicklungsländer bei der Einführung geeigneter Mindeststandards im Bereich der sozialen Absicherung zu unterstützen;