70. vertritt die Auffassung, dass die Jugendgarantie ein erster S
chritt zu einem auf Rechten basierenden Ansatz für die auf Beschäftigung be
zogenen Bedürfnisse junger Menschen ist; weist darauf hin, dass Arbeitgeber daran mitwirken müssen, jungen
Menschen zugängliche Berufsbildungsprogramme und hochwertige Betriebspraktika anzubieten; betont, dass der qualitative Aspekt
menschenwürdiger Arbeit für junge
Menschen nicht in Frage gestellt werden darf un
...[+++]d dass die wesentlichen Arbeitsnormen und sonstigen arbeitsqualitätsbezogenen Normen, wie diejenigen für Arbeitszeit, Mindestlohn, soziale Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zentrale Aspekte bei den einschlägigen Bemühungen sein müssen;