59. bekräftigt, dass der Schwerpunkt auf der inklusiven Bildung liegen soll
te, insbesondere im Rahmen der Validierung der durch erfahrungsgestütztes Lernen erworbenen Kenntnisse, und dass sie im Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) wie auch in der Leitinitiative „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Strategie Europa 2020 h
ervorgehoben werden sollte; stellt zudem fest, dass neue und geeignete Leitlinien und
...[+++]die richtige Nutzung von Informationstechnologien an Schulen und im häuslichen Bereich erforderlich sind, um eine persönliche und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Unterstützung zu ermöglichen;