Diese Familienmitglieder sollten Zugang zum Arbeitsmarkt des ersten Mit
gliedstaats und, im Rahmen einer langfristigen Mobilität, auch des zweiten Mitgliedstaats erhalten, außer bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, etwa
einer besonders hohen Arbeitslosigkeit, wobei die Mitgliedstaaten während
eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten weiterhin die Möglichkeit haben sollten,
eine Prüfung durchzuführen, die nachweist, dass
eine St
...[+++]elle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften besetzt werden kann.