Auch die Forderung nach einem Verbandsklagerecht konnte abgewendet werden. Wir sehen aber erhebliche Probleme auf die Mitgliedstaaten zukommen, wenn beispielsweise die Weltanschauung in die unzulässigen Diskriminierungsgründe aufgenommen werden müsste. Die Folge wäre, dass sich auch Extremisten und Sekten, wie beispielsweise Scientology, auf den Schutz der Richtlinie berufen könnten.
Dat zou ertoe leiden dat ook extremisten en sekten, zoals de scientology-kerk, een beroep zou kunnen doen op bescherming op grond van deze richtlijn.