Aber Sie werden weder im Vertrag, noch in den Vereinbarungen über den Beitritt Bestimmungen finden, aufgrund derer wir sagen können: J
a, die slowenischen Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, sich auf dem Territorium der zwölf Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebie
ts frei zu bewegen, nicht aber auf dem Territorium der anderen, und Sie werden auch keine Bestimmungen finden, die uns erlauben zu sagen: Nein, die tschechischen, die s
lowakischen und die polnischen Arbeitneh ...[+++]mer dürfen sich nicht frei bewegen, sondern nur die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets sind dazu berechtigt.