18. stellt mit Bedauern fest, dass einersei
ts besonders viele, nämlich fünf Mitgliedstaaten die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG nicht umgesetzt haben, obwohl sie die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen mussten, um der Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 1992 nachzukommen, und andererseits die Umsetzung der Richtlinien zur Anpassung des bestehenden Rechtsbestands im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nur schleppend vorangeht; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu einer rascheren Umsetzung dieser Richtlinien
zu drängen ...[+++] und mehr Personal für diesen Politikbereich bereitzustellen, um eine systematische Überprüfung der Umsetzungsmaßnahmen zu gewährleisten;