Für die Unternehmen, die eine Absichtserklärung unters
chrieben haben oder Partner einer Branchenvereinbarung sind, umfassen die zuschussfähigen Kosten ebenfalls die Kosten für die vom Unternehmen gekauften oder gemieteten Messausrüstungen, die zwecks
der ordnungsgemäßen Durchführung der Studie nötig sind, und die Kosten für innerbetriebe Leistungen des Unternehmens, wenn sie von dem zugelassenen Energieauditor validiert werden, und für die Durchführung des Energieaudits, des globalen Energieaudits, der Durchführbarkeitsvorstudie oder
...[+++]der Durchführbarkeitsstudie als notwendig erachtet werden.