34. stellt fest, dass die Kommission binnen zwölf Monaten nach der Annahme ihrer oben g
enannten Leitlinien einen Bericht annehmen wird, in dem die Situation in allen Mitgliedstaaten im Hinblick auf sämtliche in den Leitlinien erwähnten Aspekte beschrieben wird, um die in diesen Bereichen erzielten Fortschritte zu bewerten; dringt darauf, dass sich dieser
Bericht auch mit den unternommenen Anstrengungen zur Lösung der Rechtsfragen befasst, auf die in dem
Bericht der Kommissionsdienststellen über die Umsetzung der Entsenderichtlinie Bezug genommen wurde;
verlangt, ...[+++] dass das Parlament zu diesem Bericht ordnungsgemäß konsultiert wird, um zu entscheiden, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist;