26. ist der Auffassung, dass Wertpapierleihgeschäfte, die nur getätigt werden, um mit gel
iehenen Aktien oder Optionen an einer Abstimmung teilnehmen zu können, angesichts fehlender Verfahren zur Offenlegung von Stimmrechten, die durch geliehene Aktien oder Optionen erworben wurden, eine schlechte Praxis sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, erneut die Ausarbeitung
einer Empfehlung zu erwägen, durch die jene, die Aktion verleihen, in die Lage versetzt werden, ihr Stimmrecht durch Rückruf oder auf andere Weise auszuüben, und
...[+++]zu gewährleisten, dass das Abstimmungsverhalten institutioneller Investoren offengelegt wird.