Aus einer Ge
genüberstellung der Optionen ergab sich, dass i) die gesteckten Ziele sich eher mit verbindlichen als mit nicht verbindlichen Maßnahmen erreichen lassen
, dass ii) Maßnahmen, die gleichermaßen auf Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, d. h. auf geschäftsführende und nicht geschäftsführende Direktoren, abzielen, wirksamer sind als Maßnahmen, die sich nur an eine Gruppe wenden, und dass iii) verbindliche Maßnahmen für die Gesellschaft und die Wirtschaft vorteilhafter sind als nicht verbindliche Maßnahme
...[+++]n.