- besorgt darüber war, dass der Rechnungshof folgende Schwachstellen im Zusammenhang mit d
er Haushaltsführung festgestellt hatte: geringe Ausschöpfung der Verpflichtungs- und Zahlung
sermächtigungen für operative Tätigkeiten (Verpflichtungen zu 63 % und Zahlungen zu 51 %); keine klare Verknüpfung des Arbeitsprogramms der Behörde mit dem Haushalt; Mittelüberweisungen, die weder begründet noch dokumentiert wurden; wiederholte zu späte Erfassung von Einziehungsanordnungen in der Haushaltsbuchführung; nicht kohären
...[+++]te Darstellung des Haushaltsvollzugs;