Gleichwohl kann die Kommission jede Freistellung entziehen, wenn sie feststellt, dass sich die Studien üb
er die Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen auf nicht gerechtfertigte Annahmen stützen, wenn allgemeine Versicher
ungsbedingungen ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den sich aus dem Vertrag ergebenden Rechten und Pflich
ten zur Folge haben oder wenn Gemeinschaften zu einer beherrschenden Stellung oder einer Marktaufteilung
...[+++] führen.