U. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2013 keine genauen Zahlen über den Prozentsatz der Beschwerden, die in den bzw. nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen, enthält; in der Erwägung, dass es wichtig ist, konkrete Zahlen in alle Jahresberichte aufzunehmen, so dass Vergleiche zwischen den Jahren angestellt werden und Trends und Tendenzen in Bezug auf die (Un-)Zulässigkeit von Beschwerden leicht erkannt werden können; in der Erwägung, dass gemäß dem Bericht von 100 typischen eingegangenen Beschwerden 68 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen und en
tweder an nationale oder regionale Bürgerbeauftragte verwiesen ...[+++], an den Petitionsausschuss des Parlaments weitergeleitet oder an andere beschwerdebearbeitende Einrichtungen wie die Europäische Kommission, SOLVIT, „Ihr Europa – Beratung“ oder Europäische Verbraucherzentren verwiesen werden; in der Erwägung, dass Folgemaßnahmen und Informationen über Beschwerden, die an andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen übermittelt werden, notwendig sind, damit gewährleistet wird, dass die Angelegenheiten der Bürger unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden;