Jede Vertragspartei, die ei
ne Besondere Anlage oder ein Kapitel einer Besonderen Anlage annimmt, ist durch alle Änderungen der in der Anlage oder dem
Kapitel enthaltenen Empfohlenen Praktiken gebunden, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Verwahrer ihre Annahme notifiziert, in Kraft getreten sind, sofern sie ni
cht nach Artikel 12 dieses Übereinkommens Vorbe
halte zu einer oder ...[+++]mehreren der Empfohlenen Praktiken macht.