T. unter Hinweis darauf, dass laut dem Übereinkommen von Aarhus die Bürger das Recht habe
n, über die Lage in ihrem Gebiet informiert zu werden, und dass die Behörden Informationen abgeben und die Bürger dazu motivieren müssen, eine verantwortungsbewusste Einstellung und
ein entsprechendes Verhalten anzunehmen, sowie unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2003/35/EG die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorber
eitung und ...[+++] Änderung oder Überarbeitung der auszuarbeitenden Pläne oder Programme zu beteiligen;