die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, vor strafrec
htlicher Verfolgung oder strafrechtlichen Sanktionen für Vergehen geschützt sind, die sie im Zusammenhang mit ihrem Status als Opfer von Menschenhandel begangen haben; Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, sollten in der Regel nicht ihrer Freiheit beraubt werden, auch nicht aufgrund des Umstandes, dass das Kind unbegleitet ode
r von seinen Eltern getrennt ist, oder aufgrund seines Status als Migrant oder seines Aufenthaltstitels
...[+++] bzw. des Fehlens desselben;