Um sicherzustellen, dass Finanzinstru
mente nur angeboten oder empfohlen werden, wenn dies im Interesse des Kunden liegt, sollten Wertpapierfirmen, die das Produkt anbieten oder empfehlen, das durch Firmen, die nicht den Anforderungen an die Produktüberwachung nach dieser Richtlinie unterliegen, oder durch Firmen
aus einem Drittland konzipiert wurde, ebenfalls über geeignete Vorkehrungen verfügen, um ausreichende Inf
ormationen über die Finanzinstrumente zu erhalt ...[+++]en.