Die neuen Personengruppen, auf die das geänderte Abkomme
n Anwendung findet, umfassen Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die regelmäßig zu Kursen und Konferenzen in die Mitgliedstaaten einreisen, Personen, die an grenzübergreifenden, von der EU finanzierten Kooperationsprogrammen teilnehmen, Studenten und Postgraduierte, Vertreter von Religionsgemeinschaften, Personen, die aus beruflichen Grü
nden an Konferenzen oder Seminaren teilnehmen, die im Hoheitsgebiet der EU organisiert werden, sowie Personen, die z
wecks medi ...[+++]zinischer Behandlungen regelmäßig in die EU einreisen müssen und die Personen, die sie begleiten.