in der Erwägung, dass trotz breit gefächerter Kritik der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft das Gesetz übe
r Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen in Kraft getreten ist, auf dessen Grundlage die Staatsorgane befugt sind, nach eigenem Erm
essen Menschenrechtsorganisationen zu schließen und deren Gründung zu verhindern, und
dass dieses Gesetz bereits insofern abschreckende Wirkung gezeitigt hat, als Mensc
...[+++]henrechtsverfechter in Kambodscha nicht tätig werden und die Tätigkeit der Zivilgesellschaft behindert wird.