Gemäß der Richtlinie dürfen die EU-Mitgliedstaaten zwisch
en gewerblich * und nicht gewerblich genutztem Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird, differenzieren, vorausgesetzt, die EU-M
indeststeuerbeträge werden eingehalten und der Steuersatz für gewerbliches Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird, wird nicht unter den am 1. Januar 2003 geltenden nati
onalen Steuerbetrag abgesenkt; dies gilt ungeachtet der in dieser Richtlinie f
...[+++]ür diese Nutzung festgelegten Ausnahmeregelungen.