Es ist uns gelungen, die Maßnahmen zu klären, die unternommen werden müssen, we
nn nicht genehmigte Stoffe in Nahrungsmitteln gefunden werden, die entweder in der EU produziert worden sind oder d
ie aus Drittländern eingeführt wurden. Weiterhin konnten wir die Grundlage zur Überarbeitung dieser Referenzwerte für Maßnahmen (reference points for action, RPA) klären: das heißt, die zu Kontrollzwecken für sämtliche unerlaubten Stoffe aufgestellte Höchstmenge unter Berücksic
htigung eventueller neuer ...[+++] Erkenntnisse.