Die Wallonische Regierung erinnert daran, dass die N
57 zu einem Sekundarnetz, genannt " zwischenstädtisches Netz - Réseau interurbain" (RESI), gehört, das hauptsächlich die gr
össeren Ortschaften miteinander verbindet und den Verkehr zum grossräumigen Strassennetz (" Réseau de Grand Gabarit" ) hinführt; sie äussert jedoch den Wunsch, die Durchfahrt des Dorfes Ollignies bestimmten Fahrzeugen, wie beispielsweise den Lastwagen, zu untersagen, indem Verbotsschilder angebracht werden, sobald die zwei ersten Arbeitspha
...[+++]sen der Umgehung von Lessines durchgeführt worden sind.