(b) es sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den eindeutig definiert wird, was unter „Praxis der Erstellung von Personenprofilen“ zu verstehen ist, ungeachtet dessen, ob dies mittels einer automatisierten Durchforstun
g von Computerdaten oder auf andere Weise durchgeführt wird, um klare Regelungen für die Rechtmäßigkeit ihrer Benutzung und die Schranken festzulegen,
die für sie gelten müssen; gleichzeitig sind die Garantien zu schaffen, die für den Schutz der Daten natürlicher Personen notwendig sind, sowie Rechenschaftsmec
...[+++]hanismen;